Technische Vorschriften - Wasserwerk Stelle eG

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Technische Vorschriften des Wasserwerk Stelle eG (WS)

Anlage II
Zur Wasserlieferungsordnung des Wasserwerkes Stelle

Der Hausanschluss auf dem angeschlossenen Grundstück steht im Eigentum des Grundstückseigentümers. Er ist von diesem selbst herzustellen und bei Bedarf zu unterhalten, zu verändern, zu erneuern und zu beseitigen. Alle Arbeiten sind von fachkundigen, in das Installateurverzeichnis des WS eingetragenen Installationsunternehmen nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Dass WS stellt dem Grundstückseigentümer auf Wunsch eine Liste solcher Unternehmen zur Verfügung.
Bei gemeinsamen Hausanschlussleitungen, die nur in Ausnahmefällen zulässig sind, ist jeder Abzweig mit einem Absteller zu versehen.
Hausanschlussleitungen bis einschließlich DN 50 (DA 63) sind in PE hart PN 12,5 (mit DVGW-Prüfzeichen o.g.) herzustellen. Bei größeren Querschnitten ist das Material mit dem WS abzustimmen. Im Erdreich dürfen Rohrverbindungen ausschließlich in Form von Muffenschweißungen gemäß DIN 19533 oder mit Klemmschraubverbindern auch als Reduzierverbinder hergestellt werden. Gewindeverbindungen sind nicht zulässig. Die Verbindung zur Wasserzähleranlage darf ausschließlich mit Gewindeverbindungen aus Messing oder Rotguss hergestellt werden.
Die Anordnung des Wasserzählers ist mit dem WS abzustimmen. Der Installateur, der mit der Verlegung der Hausanschlussleitung im privaten Bereich beauftragt ist, hat die Zählerkonsole einschließlich der dazugehörigen Ventile einzubauen, die Hausanschlussleitung zu spülen und auf Verlangen des WS unentgeltlich eine Druckprobe vorzuführen. Der Wasserzähler wird vom WS nach Zugang von Fertigmeldung und Hausanschlussskizze, aus der die Lage der Leitung, das Material und die Nennweite in DN und DA hervorgeht, eingesetzt. Der Termin für den Einbau ist durch den Installateur telefonisch unter 04174 2545 zu vereinbaren. Der Installateur hat dafür zu sorgen, dass der Zählereinbau zu dem angegebenen Zeitpunkt möglich ist.
Vergebliches Anfahren der Baustelle wird in Rechnung gestellt. Diese Regelung ist auch für den Austausch des Wasserzählers gültig.
Nach Fertigstellung der Rohrinstallation, jedoch vor dem Putzen, ist eine Druckprobe vorzuführen und eine Rohbauabnahme anzufordern. Die Durchführung der Abnahme bleibt dem WS vorbehalten. Weiterhin sind die anerkannten Regeln der Technik wie DIN und DVGW-Richtlinien einzuhalten.
Die Technischen Vorschriften des WS können vom Vorstand im Benehmen mit dem Aufsichtsrat geändert werden.

Stand 03.02.2017

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